Auszug aus der Satzung
§ 2 Zweck des Vereins ist die Altenhilfe.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterstützung des Seniorenheimes St. Nikola Straubing, das von der gemeinnützigen rechtsfähigen örtlichen Bürgerspitalstiftung des öffentlichen Rechts betrieben wird.
Der Verein verwendet hierzu seine erzielten Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden)
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4 Mitglieder
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.
Wir freuen uns, auch sie als Mitglied zu gewinnen.